die Satzung
Die Grundsätze der ACK Freiburg und deren organisatorischer Aufbau sind in der Satzung in der
Fassung vom 20.04.2021 niedergelegt.
Die Vollversammlung der Mitglieder
Die Vollversammlung ist das oberste Organ der ACK. Sie behandelt die grundlegenden Fragen des ökumenischen Miteinanders in Freiburg und weltweit. Insbesondere wählt sie die Mitglieder des Vorstandes und des Leitenden Arbeitskreises und entscheidet über die Aufnahme von neuen Mitgliedern.
Je nach Größe entsendet jede der Kirche Delegierte in die Vollversammlung, die 2 x im Jahr tagt. Sie ist auch offen für Nicht-Delegierte und andere Gäste, die zwar nicht abstimmen, aber mitdiskutieren und mitberaten können.
Der Leitender Arbeitskreis (LAK)
Der Leitende Arbeitskreis ist das Entscheidungsgremium der ACK Freiburg. Er plant die Arbeit, ergreift Initiativen, führt die Beschlüsse der Vollversammlung durch und verwaltet die Finanzen. Er besteht aus bis zu 15 Mitgliedern, die von der Vollversammlung gewählt werden. Es können auch Gäste kooptiert werden.
Der Vorstand
Der Vorstand vertritt die ACK Freiburg in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus leiten ein Mitglied die Sitzungen des Leitenden Arbeitskreises und der Vollversammlung.
Die derzeitigen Vorstandmitglieder sind Dr. Helen Rose Wilson (Vorsitzende), Andreas Kögel und Thomas Richter.
Die Geschäftsführung
Zur Erledigung der laufenden Arbeit bestellt der Leitende Arbeitskreis eine Geschäftsführung.
Sie erreichen den Geschäftsführer Markus Klumpp unter der E-Mail-Adresse
info(ät)ack-in-freiburg.de sowie telefonisch unter 01575 311 6337 zu folgenden Sprechzeiten:
Mo, Mi, Do und Fr 10:00 - 12:00 Uhr
Di von 15:00 - 17:00 Uhr